Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich zu einer jährlichen Beitragszahlung von 24 Euro. Der Beitrag ist jeweils zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig. Er muss auf das Konto des Vereins überwiesen werden mit dem Betreff „Mitgliedsbeitrag, Jahr, Name“. Bei Nichtzahlung des Beitrags wird der Vorstand wie in §8, 4 vorgehen und kann das Mitglied nach zweimaliger Mahnung von der Mitgliedsliste streichen.
Tritt ein Mitglied während des laufenden Geschäftsjahr dem Verein bei, beträgt der Beitrag zwei Euro pro Monat der Mitgliedschaft. Der Betrag ist bis einen Monat nach der Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand auf das Vereinskonto zu überweisen.
Satzung: „Für aktive Mitglieder besteht eine Beitragspflicht. Die Mitgliederversammlung
erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jeweils jährlich zu zahlenden
Beiträge regelt. Die Verpflichtung zur Zahlung beginnt mit dem laufenden Monat
des Beitritts. Die Beiträge werden zu Jahresanfang erhoben.“ Wie genau setzen wir das um?
Wollen wir wirklich keine Höhe festlegen? Ich fand die Idee zuerst gut. Doch mittlerweile denke ich, dass wir vielleicht doch einfach eine Höhe festlegen sollten. Wenn das Mitglied finanziell für de n Verein tun will, kann es immer noch spenden. Das ist ja kein Ding. Ein fester Beitrag hilft uns außerdem beim Spenden und da alle aktiven Mitglieder jung sind, denke ich auch nicht, dass ein freies Wählen des Beitrags unbedingt höhere Beiträge zur Folge hätte.
Verwendung der Mitgliedsbeiträge
Die Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen sind nicht in erster Linie für das Entsendeprogramm gedacht. Stattdessen sollen mit ihnen so weit wie möglich die Austauschwerkstätten bezahlt werden. Die Beiträge sind außerdem zur Deckung der infrastrukturellen und administrativen Kosten, wie Internetdomain und Porto, gedacht.
